Seit über 25 Jahren: Diegel Licht- & Tontechnik
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen 

 Fa. Licht- & Tontechnik Diegel. Inh. Stefan Diegel, Eichweg 1, 36199 Rotenburg/F.

Stand: 04/2020

1. Allgemeines
1.1 Alle Dienstleistungen, sowie Vermietung / Verleih erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.2 Mündlich, telefonisch oder E-Mail erteilte Aufträge, sowie Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
1.3 Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über einen längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für eventuell abweichende AGB unserer Kunden.
1.4 Sollten wir im Einzelfall (aus dem Grund, einen Kunden / eine Kundin zufrieden zu stellen) über von den AGB Abweichendes verhandeln, geschieht dies schriftlich unter Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.
1.5 Auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Techniker / Discjockey / Moderator besteht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kein Anspruch. Die Programmgestaltung und Moderation erfolgt in der Regel eigenverantwortlich und ist keinen Weisungen unterworfen. Die Konzeption des Kunden spiegelt nicht immer die eigene Meinung des Moderators wieder.  

2. Preise
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Dienstleistungsvertrag angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, immer als Nettopreise in EUR / € für gewerbliche Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19%. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren Ihre Gültigkeit.
2.2 Eine entsprechende Anlage kann nur in Verbindung mit Bedienpersonal gemietet werden. Dieser Punkt bleibt ausgeschlossen, wenn im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich „Abholung / Bedienung durch den Mieter“ vermerkt ist.
2.3 Der Gesamtpreis setzt sich aus der Anlagenmiete, den Kosten des auf Kundenwunsch benötigten Sonder-Materials, und des Bedienpersonals, sowie den An- und Abfahrtskosten und den Auf- und Abbaukosten zusammen. Verbrauchsmaterial und die An- und Abfahrtskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen berechnet, bei Pauschalpreisen ist dies alles inbegriffen.
2.4 Wird Stefan Diegel anstelle eines Festpreises durch das Kassieren und einbehalten der Eintrittsgelder vom Veranstalter vergütet, ist dem Veranstalter / Mieter der Verkauf von Getränken außerhalb der kassierten Veranstaltungsfläche untersagt. Widrigenfalls verpflichtet sich der Veranstalter / Mieter zur Zahlung des alternativ im Angebot angegebenen Festpreises. 
2.5 Die Veranstaltungsdauer im Sinne von Dienstleistungen wird nach Stunden berechnet und muss bei Vertragsschluss bekannt sein. Bei allen angebotenen Preisen handelt es sich um einen Pauschalpreis von mindestens 5 Stunden im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Der im Dienstleistungsvertrag für die Veranstaltungsdauer angegebene Betrag wird, ausgeschlossen 4.1 und 4.2, auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden zählen voll. Die Mindestveranstaltungsdauer beträgt in der Regel mindestens 5 Stunden. Mit der Beendigung der Dienstleistung zu der im Dienstleistungsvertrag angegeben Zeit hat Stefan Diegel seine Leistungen erbracht. Die Mietdauer im Sinne von Verleihgeschäften beginnt mit dem Verlassen des Equipments am Lager und endet bei der Rückgabe / Ankunft am Lager.

3. Lieferung
3.1 Der Veranstalter / Mieter hat sich auf das Verlangen unsererseits durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren (insbesondere bei Vermietung / Verleih).
3.2 Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von € 150,00, sind wir berechtigt, eine Gebührenvorauszahlung in Höhe von mindestens 15% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die Vermietung geschieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Extra anfallende Kosten (z.B. zweimaliges Anfahren, Schaumkonzentrat, Outdoorflower und benötigte Verbrauchsmittel) werden separat in Rechnung gestellt, diese sind jedoch bei Pauschalpreisen inbegriffen und werden entsprechend im
3.4 Eine Unter- oder Weitervermietung der Geräte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Stefan Diegel.

3.5 Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal der Firma Stefan Diegel angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

4. Haftung des Veranstalters / Mieters und Stefan Diegel
4.1 Tritt an einem Mietgerät während der vereinbarten Miet- / Veranstaltungsdauer ein Fehler auf, sind Ersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die bis dahin erbrachte Leistung wird voll berechnet.
4.2 Sollte der Firma Stefan Diegel von Seiten des Veranstalters / Mieters in den letzten 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Absage erhalten, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Gesamtbetrages erhoben und in Rechnung gestellt. Bei Dienstleistungsverträgen, die eine Sonderveranstaltung mit Showact oder Moderator oder Dienstleistungen von Nachunternehmern wie Catering / Bühnenbau etc. enthalten, werden die tatsächlichen angefallenen Kosten auf jeden Fall in Rechnung gestellt, der Veranstalter / Mieter haftet der Firma Stefan Diegel für alle aufgrund der Veranstaltungsabsage entstandenen Schäden.
4.3 Die eingebrachte Technik ist nicht versichert. Der Veranstalter / Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Veranstalters / Mieters, Erschütterung, Feuchtigkeit oder falsche Spannung an Lampen oder Elektrogeräten der durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehenden Betriebsgefahr entstehen. Um eine eventuelle Bildung von Kondenswasser zu vermeiden, hat der Veranstalter / Mieter für eine ausreichende Be- und Entlüftung Sorge zu tragen. Der Veranstalter / Mieter haftet insbesondere bei Schäden durch Dritte. Um sich vor den Folgen von Beschädigungen, Betriebsgefahren oder Verlust zu schützen, sollte der Veranstalter / Mieter eine entsprechende Schadensversicherung abschließen. Der Abschluss dieser Versicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.
4.4 Eventuell anfallende Gebühren und Gestattungskosten, Strom- und Raumkosten sind vom Veranstalter / Mieter zu tragen. Der Veranstalter / Mieter trägt die Kosten seines Personals, auch im Falle von Hilfeleistungen seines Personals gegenüber der Firma Stefan Diegel.
4.5 Stefan Diegel haftet nicht im Falle höherer Gewalt, dies sind insbesondere Unfall, Streik, Krankheit, Naturkatastrophen.  

4.6 Wir weisen ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung der Ware vom Kunden an den Nutzer weiterzugeben.
5. Nutzung der Geräte
5.1 Bleiben technische Geräte / Zubehör ohne das dazugehörige Bedienpersonal aufgebaut, oder werden in Zuständigkeit des Veranstalters / Mieters vorübergehend zwischen zwei Veranstaltungen eingelagert, ist der Veranstalter / Mieter für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Eventuell entstehende Kosten trägt der Veranstalter / Mieter.

6. Voraussetzungen des Veranstalters / Mieters
6.1 Ein geschützter Bereich (z.B. Bühne) und eine Abstellmöglichkeit für das Equipment sowie eine stabile Stromversorgung gemäß der ortsüblichen technischen Vorschriften muss gewährleistet sein. Die Größe des erforderlichen Stromanschlusses ist im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
6.2 Stefan Diegel muss die Möglichkeit eingeräumt werden, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung das Equipment aufzubauen und einen ungestörten Check der Technik durchführen zu können. Hierzu sollte ein seitlicher oder rückwärtiger Eingang mit Stellmöglichkeit für einen PKW bzw. Transporter mit Anhänger oder LKW zur Verfügung stehen.
6.3 Der Veranstalter / Mieter garantiert für die technische Sicherheit der Bühne, insbesondere ihrer Standfestigkeit.
6.4 Die Sicherheit des Bedienpersonals während der Anwesenheit muss gewährleistet sein. Sollte dennoch eine Gefährdung des Bedienpersonals auftreten, kann von unserer Seite aus vom Dienstleistungsvertrag zurückgetreten werden. Die Kosten berechnen sich dann wie in Punkt 2.3 dargestellt.
6.5 Die Werbung für die Veranstaltung fällt bei Dienstleistungen zu Festpreisen in den Zuständigkeitsbereich des Veranstalters / Mieters, bei Veranstaltungen auf Eintrittsbasis in den Zuständigkeitsbereich von Stefan Diegel. Ein entsprechendes Werbelogo wird dem Veranstalter / Mieter auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Werbewirksame Drucke (Plakate, Flyer etc.) können zum Selbstkostenpreis bei der Firma Stefan Diegel erworben werden. Wir behalten uns vor, eigene Werbepartner einzusetzen.  
6.6 Die Wirkung einer Lichtanlage darf nicht durch den Veranstalter / Mieter beeinträchtigt werden, und ist in Richtung der Veranstaltung zu dämpfen.
7. Verkauf

7.1 Für den Verkauf gelten unsere gesonderten AGB für den Verkauf.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle bei uns erworbenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Licht- & Tontechnik Diegel.

9. Zahlung
9.1 Der Veranstalter / Mieter ist zur Zahlung des Gesamtpreises (bei Veranstaltungen) ohne Abzug noch am Veranstaltungstag, spätestens 30 min. nach Kassenschluss verpflichtet.
9.2 Bei Abholung des gemieteten Equipments durch den Veranstalter / Mieter ist der Rechnungsbetrag bei der Rückgabe fällig. Wir behalten uns jedoch vor, für das gemietete Equipment eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen und bei uns zu hinterlegen.
9.3 Kommt der Veranstalter / Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen und Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
9.4 Der Veranstalter / Mieter verpflichtet sich, das Gagengeheimnis gegenüber Dritten zu wahren.

9.5 GEMA: Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind durch den Veranstalter zu tragen und entsprechend im Vorfeld bei der GEMA anzumelden. Für den Tarif VR-Ö besteht unsererseits ein Rahmenvertrag.

10. Änderungen
10.1 Änderungen eines Vertrages oder Zusatzvereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit ausdrücklich der Schriftform.
11. Personenbezogene Daten
11.1 Kundendaten werden in unserer EDV-Anlage in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser Daten kann jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12. Haftungsausschluss

12.1 Stefan Diegel übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

12.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

12.3 Für mögliche Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung! Preisänderungen vorbehalten.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Zahlungen an Stefan Diegel ist der Ort der Dienstleistung, bzw. der Rückgabeort des Equipments.
13.2 Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts Anderes vorsieht ist Gerichtsstand für beide Parteien 36251 Bad Hersfeld. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen. Es gilt dann eine der getroffenen Vereinbarungen sinngemäße, möglichst nahekommende zulässige Regelung als vereinbart.

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